AGB
Voraussetzungen für die Teilnahme/AGB
Alle Hunde, die an Veranstaltungen der Hundeschule Vier mit Zwei teilnehmen, müssen nachweislich über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den Besuch einer Hundeschule mit einschließt. Für Sach- und Personenschäden die während der Teilnahme durch den Hund entstehen, haftet der jeweilige Besitzer/Tierhalter!
Außerdem müssen die Hunde über Grundimmunisierung (alle Welpenimpfungen und gegebenenfalls die Nachimpfung mit einem Jahr) verfügen.
Bitte legen Sie entsprechende Nachweise unaufgefordert vor.
Bei Läufigkeit der Hündin ist die Hundeschule unverzüglich zu informieren, es kann dann an Kursen leider nicht teilgenommen werden, es ist aber möglich, Inhalte zu wiederholen, sobald ein gleichwertiger Kurs erneut angeboten wird. Über chronische und akute Krankheiten ist der jeweilige Trainer zu informieren, wir behalten uns vor, den Hund auszuschließen.
Alle Kurse und Seminare sind vor der Teilnahme per Überweisung oder beim ersten Termin in bar komplett zu bezahlen. Sollte ein Kurs oder Seminar nicht stattfinden können (mangels Teilnehmern oder wegen Krankheit) werden bereits bezahlte Gebühren in vollem Umfang erstattet.
Es besteht die beiderseitige Verpflichtung, Stunden die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig vorher (mindestens 1h) abzusagen. Sollte der Kunde dreimal unentschuldigt fehlen, wird er aus dem laufenden Kurs ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Sollten wetter- oder krankheitsbedingt einzelne Kursstunden ausfallen, werden diese sobald wie möglich nachgeholt. Es kann keine Barauszahlung erfolgen in diesem Fall.
Die Teilnahme an Kursen und Seminaren kann NUR nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung erfolgen.
Den Anweisungen der Trainer innerhalb eines Einzeltrainings, Kurses oder Seminars ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer mehrfach erheblich stören, wird er sofort vom Training ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Haftung –Teilnehmer/innen, Begleitpersonen und Hundeschule
Während der Gruppenstunden und auch während der Einzelunterrichtsstunden bleibt jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer für ihren/seinen Hund als Tierhalter bzw. Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB aufsichtspflichtig. Insoweit haftet auch jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer für die von sich selbst oder von ihrem/seinen Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entsprechend zu informieren.
Die Hundeschule haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen sowie Arglist der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Hundeschule haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Die Hundeschule haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für Schäden, die allein aus der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, ergibt sich daher nur unter den oben dargestellten Voraussetzungen eine Haftung der Hundeschule. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
Alle Hunde, die an Veranstaltungen der Hundeschule Vier mit Zwei teilnehmen, müssen nachweislich über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die den Besuch einer Hundeschule mit einschließt. Für Sach- und Personenschäden die während der Teilnahme durch den Hund entstehen, haftet der jeweilige Besitzer/Tierhalter!
Außerdem müssen die Hunde über Grundimmunisierung (alle Welpenimpfungen und gegebenenfalls die Nachimpfung mit einem Jahr) verfügen.
Bitte legen Sie entsprechende Nachweise unaufgefordert vor.
Bei Läufigkeit der Hündin ist die Hundeschule unverzüglich zu informieren, es kann dann an Kursen leider nicht teilgenommen werden, es ist aber möglich, Inhalte zu wiederholen, sobald ein gleichwertiger Kurs erneut angeboten wird. Über chronische und akute Krankheiten ist der jeweilige Trainer zu informieren, wir behalten uns vor, den Hund auszuschließen.
Alle Kurse und Seminare sind vor der Teilnahme per Überweisung oder beim ersten Termin in bar komplett zu bezahlen. Sollte ein Kurs oder Seminar nicht stattfinden können (mangels Teilnehmern oder wegen Krankheit) werden bereits bezahlte Gebühren in vollem Umfang erstattet.
Es besteht die beiderseitige Verpflichtung, Stunden die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig vorher (mindestens 1h) abzusagen. Sollte der Kunde dreimal unentschuldigt fehlen, wird er aus dem laufenden Kurs ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Sollten wetter- oder krankheitsbedingt einzelne Kursstunden ausfallen, werden diese sobald wie möglich nachgeholt. Es kann keine Barauszahlung erfolgen in diesem Fall.
Die Teilnahme an Kursen und Seminaren kann NUR nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung erfolgen.
Den Anweisungen der Trainer innerhalb eines Einzeltrainings, Kurses oder Seminars ist Folge zu leisten. Sollte ein Teilnehmer mehrfach erheblich stören, wird er sofort vom Training ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Haftung –Teilnehmer/innen, Begleitpersonen und Hundeschule
Während der Gruppenstunden und auch während der Einzelunterrichtsstunden bleibt jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer für ihren/seinen Hund als Tierhalter bzw. Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB aufsichtspflichtig. Insoweit haftet auch jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer für die von sich selbst oder von ihrem/seinen Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer entsprechend zu informieren.
Die Hundeschule haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen sowie Arglist der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Hundeschule haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Die Hundeschule haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für Schäden, die allein aus der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, ergibt sich daher nur unter den oben dargestellten Voraussetzungen eine Haftung der Hundeschule. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.